Ihren Vorteil aus der Zukunft ziehen

Ihre persönliche Altersvorsorge sollte auf drei Beinen stehen: gesetzlicher, privater und betrieblicher Altersversorgung. Dabei wird gerade die sogenannte 2. Säule, die betriebliche Altersversorgung, immer wichtiger.

Wir erstellen Ihnen zusammen mit ausgewählten Produktpartner maßgeschneiderte Lösungen in folgenden Bereichen der betrieblichen Altersversorgung.

Pensionszusage:

Eine ideale Versorgung für geschäftsführende Gesellschafter von Kapitalgesellschaften

Rückgedeckte Unterstützungskasse:

Bietet die Möglichkeit, die betriebliche Altersversorgung außerhalb des Unternehmens zu positionieren. In nahezu unbeschränkter Höhe können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer Gehaltsanteile steuerfrei umgewandelt werden. Zusätzlich sind Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sozialabgabenfrei.

Direktversicherung :

Nutzen Sie den § 3 Nr. 63 EStG! Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung können steuer- und sozialabgabenfrei in Altersvorsorge umgewandelt werden (2019: bis zu 268 € monatlich). Zusätzlich können weitere 4 % (2019: insgesamt bis zu 536 € monatlich) steuerfrei umgewandelt werden.

Pensionskasse / Pensionsfonds :

Hier gelten die gleichen Regelungen wie bei der Direktversicherung.

Auslagerung von Pensionsrückstellungen :

Wir bieten Ihnen Lösungsansätze zur bilanziellen Auslagerung von Pensionsverpflichtungen.

Zeitwertkonten:

Langfristige Zeitwertkontenmodelle haben an Bedeutung deutlich zugenommen. Nur noch rund 15 %  der Beschäftigten in Deutschland arbeiten nach dem 5-Tage-Vollzeitmodell. Durch die Vielzahl der Varianten zur Einbringung und Verwendung wird ein Höchstmaß an Flexibilität sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer erzielt.

Welche Formen der Betrieblichen Altersvorsorge für Sie und Ihre Mitarbeiter passen möchten wir Ihnen gerne erläutern. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in der betrieblichen Altersversorgung sind einem stetigen Wechsel unterlegen. Insbesondere durch das per 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) haben sich wesentliche Änderungen ergeben. Nutzen Sie deshalb unsere Erfahrung.

Als Unternehmer kennen Sie den Wert guter Kontakte zu Partnern, die durch Kompetenz, Erfahrung und Zuverlässigkeit überzeugen. Wir möchten gerne dieser Partner sein, der Sie und Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der Betrieblichen Altersversorgung begleitet.

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