Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Beginn Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) zum 01.01.2019: Unternehmen sind nur schlecht informiert !
Nur wenige Arbeitgeber sind über den ab 01.01.2019 verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung korrekt informiert. Unser Tipp: Sprechen Sie uns jetzte an - wir stellen ihnen umfassende Informationen, Arbeitgeberbroschüren, Checklisten und vieles mehr zur Verfügung.
Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge zum 01.01.2018:
Ab 2018 können 8 % der BBG der Rentenversicherung im Rahmen des §3 Nr. 63 EStG umgewandelt werden. Sozialversicherungsfrei bleiben weiterhin 4 % der BBG, der zusätzliche Höchstbetrag von 1.800 EUR entfällt.
Neu: Der Förderbetrag für Arbeitgeber. Ein zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag von 240 bis 480 EUR/Jahr wird mit 30% vom Staat gefördert. Dies gilt für Arbeitnehmer mit maximal 2.200 EUR Bruttogehalt/Monat, bei einem Förderbetrag in Höhe von 30 % des Arbeitgeberbeitrags (max. 144 EUR/Jahr).
Mit dem Altersvermögensgesetz belohnt der Staat die bAV. Ob nun als Direktversicherung - Pensionskasse - Pensionsfonds - Unterstützungskasse - Pensionszusage - wir zeigen Ihnen als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber den für Sie richtigen Versorgungsweg. Unter unserer Rubrik "Produkte - bAV" finden Sie weitere Infos. Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten - wir sagen Ihnen wie ! |