Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Regierung verständigt sich auf eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge
NEU: Höhere steuerliche Förderung:
Ab 2018 können 8 % der BBG der Rentenversicherung im Rahmen des §3 Nr. 63 EStG umgewandelt werden. Sozialversicherungsfrei bleiben weiterhin 4 % der BBG, der zusätzliche Höchstbetrag von 1.800 EUR entfällt
Neu: Der Förderbetrag für Arbeitgeber. Ein zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag von 240 bis 480 EUR/Jahr wird mit 30% vom Staat gefördert. Dies gilt für Arbeitnehmer mit maximal 2.200 EUR Bruttogehalt/Monat, bei einem Förderbetrag in Höhe von 30 % des Arbeitgeberbeitrags (max. 144 EUR/Jahr).
Mit dem Altersvermögensgesetz belohnt der Staat die bAV. Ob nun als Direktversicherung - Pensionskasse - Pensionsfonds - Unterstützungskasse - Pensionszusage - wir zeigen Ihnen als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber den für Sie richtigen Versorgungsweg. Unter unserer Rubrik "Produkte - bAV" finden Sie weitere Infos. Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten - wir sagen Ihnen wie ! |